Abgesehen davon, dass wir stets unsere Leistungen dokumentieren und Ihnen dies auf Wunsch vorlegen können, bieten wir Ihnen auch die Dokumentation zur Umsetzung der bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen an. So haben Sie stets einen Überblick, welche Brandschutzausführungen oder Brandschutzunterlagen noch fehlen, um Ihr Bauvorhaben erfolgreich abschließen zu können und die Nutzungsaufnahme bei der Behörde anzeigen zu können.
Aber auch bei bestehenden Gebäuden können wir für Sie die Bestandssituation hinsichtlich des baulichen Brandschutzes aufnehmen und bewerten, unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften und der Auflagen aus bestehenden Genehmigungsbescheiden bzw. aus geprüften Brandschutznachweisen in Verbindung mit den Maßgaben aus der Bescheinigung I eines Prüfsachverständigen für vorbeugenden Brandschutz.
Zu den von uns vorgefundenen Brandschutzmängeln oder genehmigungstechnischen Abweichungen werden geeignete Brandschutzmaßnahmen in Form eines Maßnahmenkataloges zum baulichen Brandschutz im Bestand erarbeitet und zusammengestellt. Mit der gezielten Umsetzung dieses Brandschutzkataloges können Sie die brandschutztechnische Bestandssituation Ihres Gebäudes wesentlich verbessern und an den genehmigungskonformen Zustand heranführen.
Darüber hinaus können Sie auf unsere Erfahrung und unsere hervorragenden Fachkenntnisse zurückgreifen, wenn es darum geht, den Beanstandungen zum Brandschutz aus den Mängelprotokollen Ihrer örtlichen Feuerwehr, die Sie im Anschluss an eine Feuerbeschau erhalten haben, erfolgreich zu begegnen und die brandschutztechnischen Mängel sicher und dauerhaft abzustellen.